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Der Zugang zu Unterlagen ist das Recht, bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen, in Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen und Kopien davon zu erhalten.
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Dieser Dienst ermöglicht es Privaten Zugang zu Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten.
Für Private, die interessiert sind Zugang zu Verwaltungsunterlagen zu erhalten.
Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.
Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).
Es muss im Antrag bezüglich der Verwaltungsunterlagen, zu denen der Zugang beantragt wird, begründet werden, dass für den Zugang ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse besteht, welches einer rechtlich geschützten Stellung entspricht.
Sie erhalten Zugang zu den beantragten Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung.
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gewährt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt.
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Zuletzt aktualisiert: 14.04.2025, 11:01 Uhr