Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren

Mit dem Regionalgesetz vom 22. September 2025, Nr. 6 wurden Maßnahmen für die Förderung der Einschreibung...

Veröffentlichungsdatum:

16.12.2025

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Beschreibung

Mit dem Regionalgesetz vom 22. September 2025, Nr. 6 wurden Maßnahmen für die Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren eingeführt. 

Diese verfolgen das Ziel, das Vorsorgesparen zu fördern, in dem ein Anreiz für den Beitritt zur Zusatzvorsorge in den ersten Lebensjahren geboten wird, um der Bevölkerung während des gesamten Lebens und nicht erst nach Erreichen des Rentenanspruchs Sicherheit und Sorgenfreiheit zu bieten. 

Für jedes neugeborene Kind (geboren ab 01.01.2025) wird von der Region ein Beitrag ausgezahlt, der für die Einschreibung des Kindes in eine Zusatzrentenform bestimmt ist. Der Beitrag der Region steht auch für adoptierte Kinder oder Pflegekinder ab dem Datum der Maßnahme betreffend die Adoption oder die Überlassung zur Betreuung zu. Der zustehende Beitrag wird direkt in die Zusatzrentenform eingezahlt, in der die minderjährige Person eingeschrieben ist. 

Für Kinder, welche zwischen 01.01.2020 und 31.12.2024 geboren sind oder für Kinder, für die das Datum der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung weniger als fünf Jahre zurückliegt, wird eine Übergangsbestimmung vorgesehen. In diesen Fällen wird die Beitragshöhe je nach Geburtsjahr gestaffelt. 

Alle weiteren zweckdienlichen Informationen können den beiliegenden Dokumenten entnommen werden.


Anlagen - Dokumentenname

Cartolina_DE.pdf herunterladen (0.16 MB)

Locandina_A3_DE.pdf herunterladen (0.43 MB)

Opuscolo_DE_Bolzano.pdf herunterladen (0.34 MB)

Kontakt

Demografische Ämter

SILVIUS MAGNAGO PLATZ 3, 39040 Feldthurns+39 0472 855223info@feldthurns.eu

Weitere Informationen

Quelle:https://www.gvcc.net/

Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025, 12:02 Uhr

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