Der Gemeinderat ist das oberste politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat ist für die Genehmigung des Regierungsprogramms, den Haushaltsplan, Satzungen, Verordnungen und dem Bauleitplan zuständig. Er beschließt auch über öffentliche Arbeiten und überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung.