Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2024

Die Gemeinde Feldthurns schickt den betroffenen Bürgern wiederum die Berechnung der im laufenden Jahr...

Veröffentlichungsdatum:

03.06.2024

Lesedauer

2 Minuten

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GIS 2024

Die Gemeinde Feldthurns schickt den betroffenen Bürgern wiederum die Berechnung der im laufenden Jahr geschuldeten Gemeindeimmobiliensteuer zu.

Fälligkeiten für die Ratenzahlungen, welche genauestens eingehalten werden müssen:

Akontozahlung: bis 17.06.2024

Saldozahlung: bis 16.12.2024

 

Keine Steuerberechnung erhalten jene Personen, die aufgrund von Befreiungen z.B. für die Hauptwohnung oder anderen Begünstigungen keine Steuer schulden.

 

Achtung! Die Zustellung der Berechnungsaufstellung der GIS erfolgt für beide Raten nur im Juni! Im Dezember wird keine neuerliche Aufforderung zugeschickt.

 

Das Steueramt steht für Informationen und für die Neuberechnung der geschuldeten Steuer zur Verfügung, gerne auch telefonisch unter 0472/941111 oder per E-mail angelika.messner@feldthurns.eu

 

Die wichtigsten Bestimmungen für das laufende Jahr:

  • ordentlicher Steuersatz: 7,6 Promille
  • Steuersatz für die Hauptwohnung samt Zubehör:4 Promille
  • Freibetrag für die Hauptwohnung samt Zubehör: 789,56 Euro
  • zusätzlich 50 Euro Freibetrag ab dem dritten minderjährigen Kind
  • zusätzlich 50 Euro Freibetrag für Personen mit schwerer Behinderung im Sinne des Gesetzes Nr. 104 (nach Vorlage der Bescheinigung der Ärztekommission)
  • erhöhter Hebesatz 12,6 Promille: für zur Verfügung stehende Wohnungen, wenn seit mehr als 12 Monaten kein Mietvertrag registriert wurde oder keine anderen Tatbestände der Nichterhöhung vorliegen. Garagen und Autoabstellplätze immer 7,6 Promille
  • unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte: 5,6 Promille für eine einzige Wohnung je Eigentümer; für weitere Wohnungen in unentgeltlicher Nutzungsleihe an Verwandte wird der ordentliche Steuersatz von 7,6 Promille angewandt
  • Dienstwohnungen von Inhabern/Gesellschaftern: 7,6 Promille, Freibetrag 789,56 € (eine diesbezügliche Ersatzerklärung muss vorgelegt werden)
  • Urlaub auf dem Bauernhof und Privatzimmervermietung: 3 Promille
  • Denkmalgeschützte und unbewohnbar erklärte Gebäude: 50% Reduzierung (maximal 3 Jahre für unbewohnbar erklärte Gebäude)
  • der Hauptwohnung gleichgestellt sind Wohnungen von Senioren oder Menschen mit Behinderung welche den Wohnsitz in stationäre Dienste oder zur Pflegeperson verlegt haben sowie Wohnungen von Personen, welche aufgrund der ihnen gewährten Pflegeauszeit ihnen Wohnsitz zur Pflegeperson verlegt haben; vorausgesetzt die Wohnungen werden nicht vermietet.

 

Sollte die Zahlung erst nach dem Fälligkeitstermin erfolgen, muss der Steuerbetrag mit freiwilliger Berichtigung inkl. Zinsen und reduzierter Strafe eingezahlt werden. Für diese Neuberechnung wenden Sie sich bitte an das Steueramt. Erfolgt die Zahlung verspätet, werden die Strafen im gesetzlichen Ausmaß verlangt.

Kontakt

Steuern und Gebühren

SILVIUS MAGNAGO PLATZ 3, 39040 FELDTHURNS+39 0472 857211info@feldthurns.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.06.2024, 11:00 Uhr

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